Taufe

Ein Kind hat das Licht der Welt erblickt. Für die Eltern ist dies ein ganz besonderer Augenblick. Sie sind Gott dankbar und bitten ihn, ihr Kind zu segnen und es im Leben zu begleiten. Und auch für ihre eigene künftige Aufgabe als Eltern bitten sie um den Segen Gottes. Ein erster Schritt in die Öffentlichkeit des Neugeborenen ist die Taufe. Die Eltern, selbst Mitglied der Kirche, bitten um die Aufnahme ihres Kindes in diese Gemeinschaft der Christen.


Liebe Eltern! Liebe Mutter, lieber Vater!


Sie haben sich entschlossen, ihr Kind taufen zu lassen. Wir als Pfarrgemeinde von Eben im Pongau freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen Gottes Segen für Ihr Kind und die große Aufgabe, ja liebevolle Verpflichtung, die Sie damit übernommen haben. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass die Taufe Ihres Kindes eine würdige Feier, ein Fest unseres Glaubens und ein persönlich gestalteter Gottesdienst wird.

Der Name des Kindes
"Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein." (Jes 43,1). 
Die Eltern geben dem Kind den Vornamen und sind dafür verantwortlich. Das Kind muss mit diesem Namen sein ganzes Leben lang leben. Eine Entscheidungshilfe bei der Namenssuche kann ein anderer Mensch oder auch ein Heiliger sein, der für Sie eine besondere Bedeutung hat. Oder man setzt eine Familientradition fort. Der Name steht stellvertretend für das, was Eltern ihrem Kind wünschen. Hinweise zum Namenspatron finden Sie z.B. im Ökumenischen Heiligenlexikon.

Man kann auch einem Kind mehrere Namen geben. Bei der Taufe besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Taufnamen zu vergeben. Dieser hat offiziell keine Bedeutung, da er nicht in der Geburtsurkunde, sondern nur im Taufschein aufscheint.


Taufvorbereitung und Tauftermine in der Pfarre Eben im Pongau

Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Anmeldung der Taufe in der Pfarrekanzlei. Zunächst vereinbaren Sie den Tauftermin und den Termin für das Taufgespräch.

Beim Taufgespräch werden der Ablauf der Feier und die Bedeutung der Zeichen besprochen sowie die Texte festgelegt. Sie können auch die musikalische Gestaltung der Tauffeier überlegen und eventuell Einladungen bzw. Liedtexte gestalten und verteilen.


Voraussetzungen:

• Die Eltern des Kindes (mindestens ein Teil) sind röm.kath. und nicht aus der Kirche ausgetreten.
• Taufpate/in: mindestens 16 Jahre alt, röm.kath., gefirmt, nicht aus der Kirche ausgetreten.


Formalitäten:

Anmeldung 6 Wochen vorher in der Pfarrkanzlei, mit den Dokumenten:

• Geburtsurkunde des Täuflings
• Meldezettel
• Taufscheine und Trauungsschein und standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
• Taufschein mit einem Firmvermerk und ggf. kirchlicher Trauungsschein des Paten (Alle Taufscheine dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Wer in unserer Pfarrgemeinde getauft ist,  benötigt keinen Taufschein.)

Wenn die Taufe in einer anderen Gemeinde stattfinden soll und wichtige Gründe dafür stehen, kann eine „Tauferlaubnis“ erteilt werden.

Vor der Taufe laden wir Sie ein, zu einem Taufgespräch zu kommen, wo Sie über die religiöse Bedeutung und den Ablauf der Feier informiert werden und ins Gespräch über Ihren Glauben und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Feier kommen können.

>> Diözesane Informationen zur Taufe