Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat steht dem Pfarrer in vermögensrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Hauptaufgabe des Pfarrkirchenrates ist die Erstellung und Kontrolle der Jahresrechnung; die Finanzierung und Umsetzung baulicher Notwendigkeiten, sowie die Regelung besitz- und vermögensrechtlicher Angelegenheiten. Die Funktionsperiode dauert 5 Jahre.

Die Mitglieder des Pfarrkirchenrat werden durch den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen und nominiert.

Der Pfarrkirchenrat setzt sich wie folgt zusammen:

Pfarrer Ambros Ganitzer Vorsitzender
Josef Oppeneiger Obmann
Hans-Peter Brandner Obmann-Stellvertreter
Franz Promegger sen. Schriftführer